Formalitäten | Ablauf und Kosten

Zu Beginn können wir bis zu fünf probeweise (probatorische Sitzungen) Sitzungen durchführen, um die Indikation für eine Psychotherapie zu prüfen. Wir haben in der Zeit die Möglichkeit, uns kennenzulernen. Vertrauen zu bilden und die Entscheidung für die gemeinsame Arbeit zu fällen. Weiterhin steht im Fokus, eine Diagnose zu stellen, gemeinsam Ziele zu formulieren und die Behandlung zu planen.

 

Im Anschluss an die probatorische Phase beginnt die psychotherapeutische Behandlung, deren Dauer abhängig von der individuellen Problemstellung und Zielsetzung ist.

 

Die Anzahl der genehmigten Sitzungen ist abhängig von ihrer Krankenkasse. Die Frequenz der Sitzungen liegt anfangs bei 1x wöchentlich oder 14-tägig, mit fortschreitender Besserung ihres Gesundheitszustandes wird die Frequenz in Absprache mit Ihnen langsam reduziert.

 

Eine psychotherapeutische Sitzung umfasst stets einen Zeitraum von 50 Minuten, sowohl in der Probatorik, als auch in der weiteren Behandlung. In Ausnahmefällen sind auch Doppelsitzungen von 100 Minuten möglich.

Kontakt aufnehmen

Privat Versicherte

Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie in aller Regel. Der Umfang hängt dabei zum Teil von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

 

Meine therapeutische Behandlung ist erstattungsfähig bei der Beihilfe. Ebenso kann ich mit der Heilfürsorge der Bundeswehr abrechnen.

 

Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ/GOP)

 

Gesetzlich Versicherte

Als Privatpraxis kann ich nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.